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Rückstellungen wegen Erfüllungsrückständen aus Versicherungs- und Bausparverträgen
(1) Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands eines Versicherungsvertreters beim Abschluss einer Versicherung und Zahlung einer Provision ist gem. Urteil des Hessischen NWB SAAAE-31440, dass der Versicherungsvertreter sich der Versicherung gegenüber vertraglich verpflichtet hat, die von ihm ermittelten Versicherungsverträge zu betreuen und abzuwickeln und der Versicherungsvertreter die Abschlussprovisionen nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält. (2) Allein der Umstand, dass der Versicherungsvertreter nach den vertraglichen Vereinbarungen zur Bestandspflege verpflichtet ist, reicht nicht aus, um einen Erfüllungsrückstand anzunehmen. ...