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Fehlerhafte Organbilanzen
I. Objektiv falsch und subjektiv richtig
Derzeit wird das Bühnenbild der steuerlichen Bilanzierung grell und nachhaltig durch die Chiffre des Bilanzierungs fehlers beleuchtet. Am Lichtpult agieren:
der Große BFH-Senat (GrS) mit seinem Beschluss zum subjektiven Fehlerbegriff bei bilanziellen Rechtsfragen ,
der Gesetzgeber im Rahmen der sog. kleinen Organschaftsreform mit der Ergänzung des § 14 KStG.
In der fachliterarischen Kulisse zur Organschaftsreform ist in den Verlautbarungen viel von subjektiver Richtigkeit und objektiv falscher Bilanzierung nachzulesen.
Der Kaufmann schreibt die von ihm berechtigterweise als zweifelhaft (nach dem Kenntnisstand bei Erstellung) eingeschätzte Forderung ab. Später geht die Forderung dann doch ein. Die gewählte Bilanzierung war dem BFH zufolge nach Maßgabe des sog. subjektiven Fehlerbegriffs objektiv falsch, aber dann doch wieder subjektiv richtig.
Diese eher verwirrende Begriffsakrobatik beruht auf einer weitverbreiteten Nichtberücksichtigung menschlicher Unzulänglich- und ökonomischer Zwangsläufigkeiten, denen der Bilanzierungsprozess unterworfen ist. Die Ungewissheit der Zukunft wird im ...