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NWB Nr. 24 vom Seite 1875

Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit mit den USA

[i]Abkommen vom 31. 5. 2013 zwischen der BRD und den USA zur Förderung der SteuerehrlichkeitAm haben die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten unterzeichnet. Durch das Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, für die Besteuerung im jeweils anderen Staat relevante Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig auszutauschen. Damit sollen Steuerhinterziehungen durch Einschaltung ausländischer Finanzinstitute oder Finanzdienstleister ausgeschlossen werden. Deutschland wird erstmals bis zum Daten für das Jahr 2013 von US-Bürgern und US-Gesellschaften melden. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.

Parallel zur Unterzeichnung des Abkommens haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zu seiner Umsetzung durch deutsche Banken und Steuerbehörden in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Hinweis

Das Abkommen steht im Zusammenhang mit den von den Vereinigten Staaten eingeführten Vorschriften, die als „Foreign Account Tax Com...

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