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Abgabenordnung; | Massenrechtsbehelfe bei der Einkommensteuer
Zum Stand der Massenrechtsbehelfe betreffend die (1) Nichtgewährung der Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG a. F., (2) rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre, (3) Kürzung des Vorwegabzugs beim zusammenveranlagten Ehegatten, wenn nur für einen Ehegatten steuerfrei Zukunftssicherungsleistungen erbracht worden sind, (4) Unterentnahmen vor 1999 beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG und (5) Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG hat die OFD München in ihrer Vfg. v. - S 0622 - 68 St 312 ausführlich Stellung genommen.