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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 1455/11 E EFG 2013 S. 675 Nr. 9

Gesetze: EStG 2008 § 4f, EStG 2008 § 9 Abs. 5 Satz 1, EStG 2008 § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1, EStG 2008 § 10 Abs. 1 Nr. 8

Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten – Voraussetzung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile – Vermögensverwaltung als Erwerbstätigkeit

Leitsatz

  1. Die bloße Vermögensverwaltung durch einen Elternteil in Gestalt der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie aus privaten Veräußerungsgeschäften stellt keine Erwerbstätigkeit i.S.d. § 4f EStG dar.

  2. Die gesetzlichen Vorschriften zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Jahr 2008 genügten den verfassungsrechtlichen Anforderungen (Anschluss an , BStBl II 2012, 816).

  3. Eine „größere Zahl minderjähriger Kinder” i.S.d. , BStBl II 2012, 816, die eine steuerliche Berücksichtigung der Betreuungskosten zwingend erforderlich machen würde, ist bei einer Anzahl von drei Kindern mangels einer untypischen besonderen Betreuungssituation noch nicht erreicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2013 S. 1412 Nr. 23
EFG 2013 S. 675 Nr. 9
EStB 2013 S. 231 Nr. 6
StBW 2013 S. 583 Nr. 13
SAAAE-36670

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 20.12.2012 - 14 K 1455/11 E

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