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Die E-Bilanz im Erstjahr – „Alles halb so schlimm”
[i]E-Bilanz – Status quo, Standpunkte und sonstige Materialien NWB YAAAD-54559 Die erstmalige verpflichtende elektronische Übermittlung der E-Bilanz ist – bis auf wenige Ausnahmen – de facto für Wirtschaftsjahre vorzunehmen, die nach dem beginnen . Die Befürchtungen vieler betroffener Unternehmen über den Umfang und die Auswirkungen der Umsetzung erscheinen aber nach dem Einlenken der Finanzverwaltung oft unnötig.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
[i]BMF, Schreiben vom 28. 9. 2011 - IV C 6 - S 2133 b/11/10009 NWB IAAAD-88772 Erst kurz vor der geplanten erstmaligen Umsetzung hat die Finanzverwaltung im August 2010 den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, aus dem sich die gesamte Tragweite des § 5b EStG ergab – die Taxonomie, also das Gliederungsschema zur E-Bilanz. Aus Kreisen der betroffenen bilanzierenden Steuerpflichtigen, von Interessenverbänden, Kammern und Beratern wurden Widerspruch, Kritik, Häme und Befürchtungen laut. In der Folge wurde eine Machbarkeitsstudie in Form einer Pilotphase ins Leben gerufen. Im Dezember 2010, knapp zwei Wochen vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres für die erstmalige Umsetzung der E-Bilanz, wurde die Erstanwendung um ein Jahr mittels „Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung” ve...