Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die E-Bilanz im Erstjahr – „Alles halb so schlimm”
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Übersichtsseite zur E-Bilanz NWB YAAAD-54559 Die erstmalige verpflichtende elektronische Übermittlung der E-Bilanz ist – bis auf wenige Ausnahmen – de facto für Wirtschaftsjahre vorzunehmen, die nach dem beginnen. Die Befürchtungen vieler betroffener Unternehmen über den Umfang und die Auswirkungen der Umsetzung erscheinen aber nach dem Einlenken der Finanzverwaltung oft unnötig.
[i]Koch/Nagel/Maltseva, E-Bilanz – rationell und richtig umstellen, Herne 2012 Die wirklich wichtige Botschaft muss aber sein, dass die E-Bilanz eine ergänzende Unterlage zur Ertragssteuererklärung ist, deren Erstellung in der Kompetenz des steuerlichen Beraters liegen sollte, so wie bisher auch die Erstellung einer Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung. Im Ergebnis also – gerade aus Sicht betroffener Unternehmen: „Alles halb so schlimm”.