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Abgabenordnung | Darlegungslast bei Bescheidzugang außerhalb der Drei-Tages-Frist
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Familienkasse trägt aufgrund ihrer Beweisnähe die Beweislast dafür, dass der Bescheid ihren Bereich verlassen hat. (2) Ist dieser Beweis geführt und beruft sich die Klägerin darauf, dass ihr der Bescheid nicht innerhalb der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 AO zugegangen ist, muss sie ihre Zweifel substantiiert vortragen, d. h. Tatsachen vortragen, die den Schluss darauf zulassen, dass ein anderer Geschehensablauf als der Typische (Zugang binnen dreier Tage nach Aufgabe zur Post) ernstlich in Betracht zu ziehen ist. (3) Ein einfaches Bestreiten genügt nicht, vielmehr müssen Zweifel nach den Umständen des Falls oder [i]infoCenter „Fristen” NWB ZAAAB-83016 nach dem schlüssigen oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbring...