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LSG Chemnitz Beschluss v. - 8 AS 527/12 B KO

Gesetze: RVG § 14 Abs. 1; RVG § 14 Abs. 2; RVG § 33 Abs. 4; RVG § 56 Abs. 3; SGG § 178 S. 1; VV-RVG Nr. 3102, 3103

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 178 Satz 1 SGG steht der Statthaftigkeit einer Beschwerde zum LSG nicht entgegen, soweit die Vergütung des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts betroffen ist. § 178 Satz 1 SGG wird insoweit von § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG als speziellerer Norm verdrängt.

2. Der Senat hält an der Rechtsprechung des Sächsischen LSG zur so genannten "Chemnitzer Tabelle" (vgl. Beschluss vom - L 6 AS 99/10 B KO - juris) nicht fest.

Fundstelle(n):
CAAAE-36512

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LSG Chemnitz, Beschluss v. 22.04.2013 - 8 AS 527/12 B KO

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