Arbeitshilfe - Stand: 29.04.2015

Teilwertabschreibung bei Orientteppichen wegen Preisverfalls

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Teilwertabschreibung bei Orientteppichen wegen Preisverfalls: Bewertung des Warenbestands eines Teppichhändlers mit den Anschaffungskosten der am Jahresende vorhandenen Teppiche abzüglich eines Pauschalabschlags von 25 % als Verstoß gegen den Grundsatz der Einzelbewertung? - Zulässigkeit eines vereinfachten Bewertungsverfahrens bei gleichartigen Wirtschaftsgütern?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NAAAE-36287