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EuGH präzisiert Aussagen zur Rechnungsberichtigung
, Petroma Transports u. a.
Knapp drei Jahre nach der Entscheidung in der Rs. Pannon Gép nimmt der EuGH wieder in einem Urteil zur Rechnungsberichtigung Stellung. Nur bedingt lässt sich dem Urteil Neues zur rückwirkenden Rechnungskorrektur entnehmen. Vielmehr zeigt die Entscheidung, wie schwierig sich die Rechtsprechungsanalyse aus mitgliedstaatlicher Perspektive gestaltet.
Leitsätze (des Verfassers)
1. Die Rechnungsberichtigung ist nach der MwStSystRL (bzw. den Vorgängerregelungen) zulässig. Der Vorsteuerabzug kann gleichwohl versagt werden, wenn die Berichtigung erst nach einer ablehnenden Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde erfolgt.
2. Die Verwehrung des Vorsteuerabzugs aus einem Umsatz aufgrund fehlerhafter Rechnung führt nicht dazu, dass der leistende Unternehmer sich die gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen kann.
Sachverhalt
Der Fall dreht sich um einen Konzern in Belgien. Umsatzsteuerlich liegen eigenständige Gesellschaften vor, keine Organschaft. Die Muttergesellschaft erbrachte unter Einsatz von eigenem Personal Dienstleistungen an die Tochtergesellschaften. Über den Arbeitseinsatz wurden Abrechnungen unter Ausweis von Umsatzsteuer erstellt. Im Rahmen einer Überprüfung ...