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Amtshaftung | Entschädigungsanspruch nach polizeilicher Wohnungsdurchsuchung
Wird eine vermietete Wohnung bei einer rechtmäßigen polizeilichen Durchsuchung beschädigt, hat der Vermieter grds. einen Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger seine Eigentumswohnung an den Bruder seiner Partnerin vermietet, der – wie ihm bekannt war – in der Vergangenheit in Drogendelikte verstrickt war. Im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung wurde das von einem Einsatzkommando der Polizei zum Einsteigen benutzte Fenster beschädigt. Der Kläger verlangt Erstattung der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten in Höhe von 802 €. Das Oberlandesgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe kein Sonderopfer erbracht; vielmehr sei die mit Missbräuchen verbundene Gefahr von Beschädigungen durc...