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NWB BB 6/2013 S. 164

Schutzrechte: Vereinfachtes Europa-Patent kommt

Der Europäische Gerichtshof hat den Weg für die Einführung eines einheitlichen EU-Patents freigemacht. Die Regelung sieht vor, dass europäische Patente nur noch in Englisch, Deutsch und Französisch angemeldet werden müssen und dann in der gesamten EU Gültigkeit haben.

Ziel der Regelung ist es, Wettbewerbsnachteile abzubauen, weil EU-Patente bisher in allen Landessprachen vorliegen mussten. Alleine die Übersetzungskosten betrugen oft mehrere Tausend Euro. Die Klagen von Spanien und Italien, die auf der alten Regelung bestanden, wurden abgewiesen.

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