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NWB BB 6/2013 S. 164

Meldegesetz: Datenweitergabe durch Behörden

Einwohnermeldeämter dürfen die Daten von Bürgern künftig nur noch herausgeben, wenn diese im Vorfeld ausdrücklich zustimmen. Wenn Behörden Daten z. B. an werbende Unternehmen weitergeben wollen, müssen sie Betroffene also gezielt um Erlaubnis fragen.

Bis das neue Meldegesetz am in Kraft tritt, müssen Bürger einer Weitergabe jedoch selbst widersprechen.

Praxistipp

Für einen Widerspruch halten die meisten Meldeämter Vordrucke bereit. Musterbriefe können auch von den Verbraucherzentralen bezogen werden, z. B. unter www.vzbv.de/9877.htm (Downloadmöglichkeit am Ende der Seite).

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