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Krankheit als Behinderung
Diskriminierungsverbot und Anspruch auf Teilzeitarbeit
Behinderungen sind nicht nur angeborene oder aus Unfällen resultierende Einschränkungen. Der , Ring/DAB und C-337/11, Skouboe Werge/Pro Display A/S klargestellt, dass auch eine krankheitsbedingte Einschränkung von langer Dauer, die den Betroffenen an der vollen Teilhabe am Berufsleben hindert, den Begriff „Behinderung” erfüllen kann (Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom – Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie). Ferner könne die Verkürzung der Arbeitszeit eine derjenigen „angemessenen Vorkehrungen” sein, zu denen ein Arbeitgeber durch die Richtlinie verpflichtet sei.
Die Entscheidung erging zwar im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens aus Dänemark und betrifft im Kern die dortige nationale Rechtslage. Dennoch ergeben sich daraus auch Konsequenzen für die hiesige krankheitsbedingte Kündigung.
In der NWB Datenbank kann unter der DokID NWB OAAAB-03423 der infoCenter-Beitrag „Kündigung des Arbeitsvertrags” aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Gleichbehandlungs- Rahmenrichtlinie
[i]Nationale verkürzte Kündigungsfrist bei 120 KrankheitstagenDie vo...