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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 10204/09

Gesetze: GewStG 2002 § 3 Nr. 20 Buchst. d, SGB V § 111, SGB V § 107 Abs. 2

Gewerbesteuerbefreiung für teilstationäre Rehabilitationszentren

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG.

  2. Ambulante Rehabilitationseinrichtungen sind nicht von der GewSt gemäß § 3 Nr. 20 GewStG befreit.

  3. Teilstationäre Rehabilitationseinrichtungen sind gemäß § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Nach dieser Vorschrift können auch die Erträge aus der ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuer befreit sein und zwar auch dann, wenn kein Versorgungsvertrag nach §§ 107, 111 SGB V abgeschlossen wurde.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1045 Nr. 18
DStR 2013 S. 10 Nr. 41
KÖSDI 2013 S. 18401 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2013 S. 1371
JAAAE-35918

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 12.11.2012 - 7 K 10204/09

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