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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 3893/11 E EFG 2013 S. 926 Nr. 12

Gesetze: EStG § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz, EStG § 52a Abs. 10 Satz 10

Abgeltungsteuer: Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG – Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Dem Abzug im Jahr 2009 abgeflossener Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steht das mit dem Abgeltungsverfahren eingeführte Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG nicht entgegen, wenn sie im Zusammenhang mit vor dem zugeflossenen Kapitalerträgen (hier: aus einer in 2001 veräußerten GmbH-Beteiligung) stehen (entgegen BStBl I 2012, 953 Rz. 322).

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 4
DStRE 2014 S. 334 Nr. 6
EFG 2013 S. 926 Nr. 12
KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2013 S. 1267
VAAAE-35898

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 14.11.2012 - 2 K 3893/11 E

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