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FG München Urteil v. - 2 K 3443/10

Gesetze: UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a, GrEStG § 2 Abs. 1, BGB § 94

Keine Umsatzsteuerfreiheit für Inventarlieferungen im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen

Leitsatz

1. Die Lieferungen von Inventar im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung ist nur dann nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn es sich hierbei um wesentliche Bestandteile der veräußerten Grundstücke bzw. Gebäude handelt.

2. Bei der Lieferung von Inventar handelt es sich grundsätzlich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung, die das Schicksal der steuerbefreiten Hauptleistung (Grundstückslieferung) teilt. Dies gilt auch dann, wenn die Inventarlieferung in den notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag aufgenommen worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 10 Nr. 4
DStRE 2014 S. 415 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 22/2013 S. 1717
UVR 2013 S. 234 Nr. 8
HAAAE-35894

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FG München, Urteil v. 16.04.2013 - 2 K 3443/10

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