Keine Umsatzsteuerfreiheit für Inventarlieferungen im
Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen
Leitsatz
1. Die Lieferungen von Inventar im
Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung ist nur dann nach § 4 Nr. 9
Buchst. a UStG steuerfrei, wenn es sich hierbei um wesentliche Bestandteile der
veräußerten Grundstücke bzw. Gebäude handelt.
2. Bei der Lieferung von Inventar
handelt es sich grundsätzlich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung, die
das Schicksal der steuerbefreiten Hauptleistung (Grundstückslieferung) teilt.
Dies gilt auch dann, wenn die Inventarlieferung in den notariell beurkundeten
Grundstückskaufvertrag aufgenommen worden ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 10 Nr. 4 DStRE 2014 S. 415 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2013 S. 1717 UVR 2013 S. 234 Nr. 8 HAAAE-35894
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