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FG München Urteil v. - 7 K 3330/11

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1EStG § 64EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2EGV 1408/71 Art. 13 Abs. 2a EGV 1408/71 Art. 73 EGV 883/2004 Art. 11 Abs. 1 EGV 883/2004 Art. 11 Abs. 3a EGV 883/2004 Art. 67 EGV 883/2004 Art. 68

Kindergeldanspruch der in Deutschland lebenden Mutter für die bei ihr lebenden Kinder wird nicht durch Erwerbstätigkeit des Vaters in Österreich ausgeschlossen

Leitsatz

1. Ein Kindergeldanspruch der in Deutschland lebenden Kindsmutter für die bei ihr lebenden Kinder nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG wird nicht durch eine Erwerbstätigkeit des Kindsvaters in Österreich ausgeschlossen.

2. Eine Konkurrenzsituation nach § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG besteht nicht, wenn nach nationalem österreichischem Recht kein Kindergeldanspruch in Österreich besteht. Ein Kindergeldanspruch des Kindsvaters im Erwerbstätigkeitsland nach den Vorschriften der VO (EG) Nr. 1408/71 und Nr. 883/2004 schließt einen Anspruch des anderen Elternteils nach nationalen deutschem Recht aufgrund von Wohnsitzvoraussetzungen nicht aus.

Fundstelle(n):
TAAAE-35890

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FG München, Urteil v. 11.03.2013 - 7 K 3330/11

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