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Produktionsverlagerung ohne Funktionsverlagerung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 333 Der ständige Wandel der Märkte und hoher Konkurrenzdruck erfordern im internationalen Produktionsverbund die Anpassung der Strukturen und der Herstellungsprozesse. Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit ist hierfür die maßgebliche Triebkraft. Betriebswirtschaftlich notwendige Anpassungen müssen dabei nicht durch hohe steuerliche Zusatzbelastungen konterkariert werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Das Beispiel – anteilige Verlagerung der Primärstufe der Produktion
[i]70 % der Vorproduktion zieht die Muttergesellschaft an sichDie Kapitalgesellschaft X A mit Sitz und Geschäftsleitung im EU-Staat A (Ausland) bezieht den Rohstoff für die Herstellung des Endprodukts Y. X A liefert diesen Rohstoff weiter an die Tochterkapitalgesellschaft XY B im Inland. Bislang stellte XY B daraus das Halbfertigprodukt XY her und im Anschluss das Endprodukt Y, für das die Tochter auch das ausschließliche Vertriebsrecht besitzt. Mit Umstellung der Produktion werden 70 % des Halbfertigprodukts bereits bei der X A hergestellt und exklusiv der Inlandstochter verkauft, die noch 30 % der Vorproduktion sowie unverändert die alleinige Herstellung und den Vertrieb des Endprodukts übernimmt. Die X A verfügte über das Know-how zur Herstellung von XY; es kommt nicht zu Personaländerungen bei der X