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Einkommensteuer | Verpflegungsmehraufwandspauschale bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn die Beratungsaufträge kurzfristig immer wieder aufs Neue erteilt werden. (2) Eine Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist führt, liegt grds. nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen andauert.
Der BFH unterscheidet zu Recht die ortsfeste auswärtige Tätigkeit, auf die die Dreimonatsfrist anzuwenden ist, von einer Fahrtätigkeit, die einen zeitlich unbeschränkten Abzug von V...