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Zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
Anmerkung zum
Das BMF hat sich mit einem für die Praxis bedeutsamen Schreiben vom zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geäußert. Das BMF-Schreiben fasst ausführlich die neuere Rechtsprechung des BFH, insbesondere die und vom , die die organisatorische Eingliederung nur unter engen Kriterien als gegeben ansieht, aus Sicht der Finanzverwaltung zusammen und ändert den UStAE mit Wirkung ab . Dieses BMF-Schreiben ist auf noch alle offenen Fälle anzuwenden, allerdings wird es für vor dem ausgeführte Umsätze nicht beanstandet, wenn die am vermeintlichen Organkreis beteiligten Unternehmer, die vor dem von einer organisatorischen Eingliederung ausgegangen sind, weiterhin unter Berufung auf Abschn. 2.8 Abs. 7 UStAE in der bis zum geltenden Fassung übereinstimmend eine organisatorische Eingliederung annehmen. Der folgende Beitrag stellt die für die Finanzverwaltung maßgeblichen Grundsätze dar und beschreibt daraus resultierende praktische Konsequenzen.
Was sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft?
Was setzt die organisatorische E...