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BFH 28.2.2013 IV R 50/09, StuB 10/2013 S. 391

Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft

Das Einkommen einer Organgesellschaft ist entsprechend dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur den Gesell-schaftern einer Organträger-Personengesellschaft zuzurechnen, die im Zeitpunkt der Einkommenszurechnung an der Organträgerin beteiligt sind (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG; § 14 KStG; § 180 Abs. 1, § 174 Abs. 4 und 5, § 39 Abs. 2 AO).

Praxishinweise

Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte einer Personengesellschaft sind auch die Gesellschafter einzubeziehen, die z. B. wegen Ausscheidens oder Neueintritts nicht während des ganzen Wirtschaftsjahres Gesellschafter waren. Ist die Personengesellschaft Organträgerin, so ist im Feststellungsverfahren auch das der Mitunternehmerschaft zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft zu ermitteln und zu vertei...

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