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Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
Das BMF hat die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur vorläufigen Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags sowie zur Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe und der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG veröffentlicht (Gleich lautende Erlasse vom NWB NAAAE-34881):
Sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Erhebungszeiträume ab 2008 sind im Rahmen der ver-fahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfal-lenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG) vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO durchzuführen.
Ferner sind Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Erhebungszeiträume ab 2008 mit Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag nach § 8 N...