Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung
Nach H 4.9 (Rückstellungen für künftige Steuernachforderungen) EStH 2010
sind abzugsfähige Steuern grundsätzlich dem Jahr zu belasten, zu dem sie wirtschaftlich gehören;
ist davon abweichend eine Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung frühestens mit der Beanstandung einer bestimmten Sachbehandlung durch den Prüfer zu bilden.
Das Urteil des BFH-Urteil vom - I R 43/08 NWB XAAAD-37370 (BStBl 2012 II S. 688 = Kurzinfo StuB 2010 S. 204 NWB KAAAD-38997) hat die Frage aufgeworfen, ob an dieser Verwaltungsauffassung festgehalten werden kann, zumal der BFH in seiner Begründung unter II.2.b) darauf hingewiesen hat, dass es in dem zu beurteilenden Einzelfall nicht zu beanstanden ist, Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Außenprüfung erst in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem der Stpfl. erstmal...