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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 R 271/11

Gesetze: SGB VI 43 Abs. 1; SGB VI 240 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Facharbeiterin mit Berufsschutz der Stufe 3 kann auch auf eine angelernte Tätigkeit des unteren Bereichs der Stufe 2 mit einer Anlernzeit von drei Monaten verwiesen werden. Die Tätigkeit als Mitarbeiterin am Empfang oder in Informationsstellen kann aufgrund seiner Qualität tariflich wie ein sonstiger Ausbildungsberuf bewertet werden, auch wenn die Ausbildung nur drei Monate umfasst.

Fundstelle(n):
NAAAE-35678

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 01.11.2012 - L 1 R 271/11

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