Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Organisation
medizinischer Leistungen für Ausländer im Inland
Leitsatz
1. Die Organisation eines
Klinikaufenthalts russischer Kunden mit Nebenleistungen (inklusive Übernahme
der Kostengarantie) für russische Agenturen stellt eine einheitliche steuerbare
und steuerpflichtige sonstige Leistung dar.
2. Der Organisator selbst erbringt
keine medizinischen Behandlungsleistungen und hat solche auch nicht zu
versteuern. Er hat die Behandlungsverträge nicht im eigenen Namen für Rechnung
der russischen Agenturen/Kunden abgeschlossen. Die den medizinischen Leistungen
der Ärzte/Kliniken zu Grunde liegenden Behandlungsverträge sind zwischen den
russischen Kunden und den Ärzten bzw. Kliniken abgeschlossen worden.
3. Die Beträge, die von den
russischen Agenturen zur Begleichung der Kosten der von den russischen
Patienten bestellten Leistungen an den Organisator gezahlt werden, stellen für
diesen durchlaufende Posten dar.
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