Betriebsausgabenabzug aus Scheinrechnungen – Schätzung der Aufwendungen für Schwarzeinkäufe im Verfahren der Aussetzung der
Vollziehung
Leitsatz
Scheinrechnungen, denen keine tatsächliche Leistung des Rechnungsausstellers zugrunde liegt, rechtfertigen mangels betrieblicher
Veranlassung der Aufwendung keinen Betriebsausgabenabzug.
Führt eine vollständige Kürzung des Betriebsausgabenabzugs um die in den Scheinrechnungen ausgewiesenen Beträge zu einer
bei summarischer Prüfung kaum plausiblen Diskrepanz zwischen dem Wareneinkauf des Stpfl. und seinem Warenverkauf, die für
bei Dritten getätigte Schwarzeinkäufe spricht, kann für Aussetzungszwecke davon ausgegangen werden, dass der Stpfl.in Höhe
der Hälfte der Rechnungsbeträge tatsächlich Waren eingekauft hat.
Fundstelle(n): StBW 2013 S. 632 Nr. 14 GAAAE-35488
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2012 - 1 V 1652/12 A (E)