Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme zu einer Pensionsverpflichtung
Leitsatz
Werden Pensionsverpflichtungen zum Zwecke der zukünftigen Verwaltung auf eine übernehmende Gesellschaft dergestalt übertragen,
dass die übernehmende Gesellschaft der Schuld gesamtschuldnerisch beitritt und deren Erfüllung im Innenverhältnis übernimmt,
kommt bei der "übertragenden" Gesellschaft weder eine weitere Passivierung der Pensionsverpflichtung in Betracht, noch eine
Aktivierung des Freistellungsanspruchs.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 940 Nr. 16 GmbHR 2013 S. 780 Nr. 14 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2014 S. 230 XAAAE-35478
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