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BBK Nr. 10 vom

Die Besonderheiten der verschiedenen steuerlichen Prüfungsarten

Dirk Beyer

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Allgemeine Außenprüfung

1. Die abgekürzte Außenprüfung

Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nutzt die Finanzverwaltung häufig ein milderes Prüfungsmittel, die sog. abgekürzte Außenprüfung gemäß § 203 AO. Diese Prüfungsart wird immer dann angewandt, wenn die umfassende allgemeine Außenprü-fung wegen der voraussichtlich geringen steuerlichen Bedeutung nicht angemessen erscheint (z. B. kleine Betriebe). Diese Beurteilung trifft das Finanzamt nach eigenem Ermessen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 BpO).

2. Abgrenzung zur betriebsnahen Veranlagung

Eine flächendeckende Prüfung der Unternehmen durch umfangreiche Außenprüfungen ist aufgrund der begrenzten Personalressourcen der Finanzverwaltung nicht möglich. Bereits im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens (Veranlagungsverfahren) kann das Finanzamt daher entscheiden, bestimmte Punkte zu prüfen. Dies geschieht durch die betriebsnahe Veranlagung. Es geht also um bestimmte einzelne Sachverhalte, nicht jedoch um eine komplette Prüfung des Unternehmens.

II. Lohnsteuer-Außenprüfung

Das Finanzamt kann mit Hilfe der Lohnsteuer-Außenprü...

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