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Erstmalige Prüfung der Größenkriterien der Kleinstkapitalgesellschaften nach MicroBilG
[i]Theile, Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften – Aufstellung – Offenlegung – Micro-BilG, Herne 2013, erscheint in Kürze Die Umsetzung der Micro-Richtlinie in nationales Recht hat nur rund ein halbes Jahr gedauert. Der Gesetzgeber wollte mit diesem zügigen Verfahren die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften den betroffenen Unternehmen schon für das Geschäftsjahr 2012 eröffnen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Gesetzgebung
Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG ist am im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am in Kraft getreten. Die Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften gelten erstmals für Jahresabschlüsse, die sich auf einen nach dem liegenden Abschlussstichtag beziehen (Art. 70 Abs. 1 Satz 1 EGHGB).
Bei kalendergleichem Geschäftsjahr entfalten die Vorschriften somit bereits Wirkung für Jahresabschlüsse 2012.
II. Definition der Kleinstkapitalgesellschaft
[i]Gemballa, Prüfung der Größenklassen nach §§ 267, 267a HGB, elektronische Arbeitshilfe NWB OAAAC-72154Die Kleinstkapitalgesellschaft ist im neu eingefügten § 267a HGB definiert als Kapitalgesellschaft oder haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB, die
an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 267a Abs. 1 Satz 3 HGB)
mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreitet:
350 000 € Bilanzsumme nach Abzug ein...