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BBK Nr. 10 vom

Erstmalige Prüfung der Größenkriterien der Kleinstkapitalgesellschaften nach MicroBilG

Prof. Dr. Carsten Theile

[i]Theile, Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften – Aufstellung – Offenlegung – Micro-BilG, Herne 2013, erscheint in Kürze Die Umsetzung der Micro-Richtlinie in nationales Recht hat nur rund ein halbes Jahr gedauert. Der Gesetzgeber wollte mit diesem zügigen Verfahren die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften den betroffenen Unternehmen schon für das Geschäftsjahr 2012 eröffnen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Gesetzgebung

Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG ist am im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am in Kraft getreten. Die Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften gelten erstmals für Jahresabschlüsse, die sich auf einen nach dem liegenden Abschlussstichtag beziehen (Art. 70 Abs. 1 Satz 1 EGHGB).

Bei kalendergleichem Geschäftsjahr entfalten die Vorschriften somit bereits Wirkung für Jahresabschlüsse 2012.

II. Definition der Kleinstkapitalgesellschaft

[i]Gemballa, Prüfung der Größenklassen nach §§ 267, 267a HGB, elektronische Arbeitshilfe NWB OAAAC-72154Die Kleinstkapitalgesellschaft ist im neu eingefügten § 267a HGB definiert als Kapitalgesellschaft oder haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB, die

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