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Steuerrecht | BMF zur Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers bei Privatnutzung des Dienstwagens
Das BMF äußert sich in einem aktuellen Schreiben zur Beteiligung eines Arbeitnehmers an den Kosten eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf. Danach gilt:
Die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers mindert den geldwerten Vorteil, der aufgrund der [i]Minderung des geld- werten VorteilsPrivatnutzung entsteht . Dies gilt sowohl bei der 1 %-Methode als auch bei der Fahrtenbuchmethode.
A zahlt an seinen Arbeitgeber eine Monatspauschale von 200 € für die Privatnutzung seines Dienstwagens. Er versteuert den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung seines Dienstwagens (Listenpreis 50.000 €) nach der 1 %-Methode. Der sich danach ergebende geldwerte Vorteil von 6.000 € (1 % von 50.000 € · 12 Monate) ist um die pauschale Kostenbeteiligung von jährlich 2.400 € (12 · 200 €) zu mindern. ...