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Steuerrecht | 1 %-Methode für Pkw-Privatnutzung verfassungsgemäß
Der Ansatz des Brutto-Listenneupreises im Rahmen der 1 %-Methode ist verfassungsgemäß. Dies entschied der BFH. Der Gesetzgeber ist daher nicht gehalten, bei [i]Listenpreis auch bei Gebrauchtfahrzeugender Nutzung von Gebrauchtwagen auf den Gebrauchtwagenwert abzustellen oder handelsübliche Rabatte vom Brutto-Listenneupreis abzuziehen.
Hält der Steuerpflichtige die 1 %-Methode für unbillig, kann er sich für die Fahrtenbuchmethode [i]Steuerpflichtiger kann die Fahrtenbuchmethode wählenentscheiden. Bei dieser werden nur die auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen berücksichtigt – bei Gebrauchtfahrzeugen also u. a. nur die geringeren Abschreibungen auf den niedrigeren Kaufpreis.
Das [i]Fahrtenbuchmethode als „Escape-KIausel”Urteil beendet die Diskussion um eine mögliche Verfassungswidrigkeit der 1 %-Methode. Der BFH hatte schon bisher keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der 1 %-Methode g...