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BFH 04.07.2002 V R 31/01
Umsatzsteuer; | Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax (§ 18 UStG 1993)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Eine dem FA per Telefax übermittelte USt-Voranmeldung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ist wirksam. (2) Die Verwaltungspraxis, nach der von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei einer bis zu fünf Tage verspäteten USt-Voranmeldung abzusehen ist, wenn der Stpfl. die angemeldete Steuer gleichzeitig mit der Abgabe der Steueranmeldung entrichtet (sog. Abgabe-Schonfrist), ist gerichtlich nicht zu beanstanden.