Anwendung des § 15a EStG bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Steuerliche Behandlung von verrechenbaren Verlusten aus der Untergesellschaft bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils an der Obergesellschaft
Nach dem (BStBl 2010 II S. 157) sind verrechenbare Verluste aus der Untergesellschaft mit einem Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an der Obergesellschaft insoweit zu verrechnen, als der Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an der Obergesellschaft auf die stillen Reserven der Untergesellschaft entfällt.
Es ist gefragt worden, ob dies auch gilt, soweit der Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an der Obergesellschaft auf der Auflösung eines negativen Kapitalkontos der Obergesellschaft bei der Untergesellschaft beruht, dem keine entsprechenden stillen Reserven im Betriebsvermögen der Untergesellschaft gegenüberstehen.
Hierzu bitte ich die Auffassung zu vertreten, dass ein verrechenbarer Verlust aus einer Untergesellschaft auch insoweit mit dem Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an der Obergesellschaft verrechnet werden kann, als der Gewinn auf der Auflösung eines negativen Kapitalkontos der Obergesellschaft bei der Untergesellschaft beruht, dem keine entsprechenden stillen Reserven im Betriebsvermögen der Untergesellschaft gegenüberstehen.
FinMin Schleswig-Holstein v. - akt. Kurzinfo ESt 9/2013VI 307 -
S 2241a -
066
Fundstelle(n):
NAAAE-35412