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Körperschaftsteuer | Steuerneutralität der berichtigenden Ausbuchung einer Körperschaftsteuererstattungsforderung
Nach dem ist die Ausbuchung einer nicht bestehenden Körperschaftsteuererstattungsforderung durch Bilanzberichtigung in einem späteren Wirtschaftsjahr auch dann durch außerbilanzielle Hinzurechnung auszugleichen, wenn die erstmalige Aktivierung in dem früheren Wirtschaftsjahr entgegen § 10 Nr. 2 KStG 1991 nicht außerbilanziell neutralisiert worden war (Abgrenzung zum , BStBl 2012 II S. 688).