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Auswirkungen der Betriebsaufspaltung auf das Sozialversicherungsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-35330 Sind die steuerrechtlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung erfüllt, liegt auch sozialversicherungsrechtlich Arbeitseinkommen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV vor. Damit sind die Pachteinkünfte des Besitzunternehmens bei der Bemessung der Beitragshöhe für die Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen (, rkr.).
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Betriebsaufspaltung führt zu gewerblichen Einkünften
[i]Umqualifizierung von nicht gewerblichen in gewerbliche EinkünfteEine Betriebsaufspaltung führt dazu, dass eine ursprünglich vermögensverwaltende Tätigkeit, beispielsweise das Vermieten oder Verpachten von Wirtschaftsgütern, zum Gewerbebetrieb umqualifiziert wird.
[i]Beitragspflichtiges Einkommen auch bei Einkünften aus Gewerbebetrieb aufgrund einer Betriebsaufspaltung Dies hat auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen: Das dort relevante beitragspflichtige Einkommen orientiert sich an den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG und erfasst grds. die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft, nicht aber Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte i. S. des § 22 EStG.
Ausnahmsweise liegt auch hier beitragspflichtiges Einkommen vor, wenn...