Arbeitshilfe - Stand: 08.01.2014

Kindergeldanspruch für in Polen lebende Kinder

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Anspruch auf Kindergeld für in Polen lebende Kinder: Setzt eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG voraus, dass der Antragsteller aufgrund eines entsprechenden Antrags vom zuständigen FA nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAE-35190