Körperschaftsteuererhöhungsbetrag (sog. Nachsteuer) gem. § 37 Abs. 3 KStG bei Rechtsformwechsel - Unechte Rückwirkung
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Führt ein bloßer Rechtsformwechsel zur Entstehung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages (sog. Nachsteuer) gemäß § 37 Abs. 3 KStG sowohl in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom (UntStFG) als auch in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom (StSenkG)? - Entfaltet § 37 Abs. 3 KStG i.d.F. des UntStFG in bestimmten Konstellationen eine verfassungswidrige unechte Rückwirkung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
HAAAE-35158