Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf Klärschlammabfuhren nicht anwendbar
Übernimmt ein Landwirt von einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage Klärschlamm und bringt er diesen auf eigenen landwirtschaftlich genutzten Feldern als Dünger aus, liegt eine Entsorgungsleistung und keine der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegende landwirtschaftliche Dienstleistung vor (Bezug: § 24 Abs. 1 und 2 UStG; Art. 25 Abs. 1 und 2 Richtlinie 77/388/EWG).
§ 24 UStG beruht auf Art. 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vom (ab Art. 295 ff. der Richtlinie 2006/112/EG vom , MwStSystRL) und ist deshalb richtlinienkonform auszulegen. Nach der EuGH- und BFH-Rechtsprechung erfasst § 24 UStG nur die Lieferung der in Art. 25 Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 295 ff. der Richtlinie 2006/112/EG genannten Erzeugnisse sowie „landwirtschaftliche Dienstleistungen” i. S. des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 295 ff. der Richtlinie 2006/112/EG. Unter „landwirtschaftliche Dienstleistungen” fallen solche, die von einem landwirtschaftlichen Erzeuger mithilfe seine...