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Einkommen-/Lohnsteuer | Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz
1. Nutzungsentgelt i. S. von R 8.1 Abs. 9 Nr. 4
LStR 2011
(1) Zahlt der Arbeitnehmer an
den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer
Verpflichtung des Arbeitgebers (abgekürzter Zahlungsweg) für die
außerdienstliche Nutzung (Nutzung zu privaten Fahrten, zu Fahrten zwischen
Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und zu Heimfahrten im Rahmen einer
doppelten Haushaltsführung) eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt,
mindert dies den Nutzungswert
(R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 Satz 1 LStR 2011).
(2) Es ist gleichgültig, ob das Nutzungsentgelt pauschal oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Kfz bemessen wird (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 Satz 2 LStR 2011). Nutzungsentgelt i. S. von R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR 2011 ist:
ein arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage vereinbarter nutzungsunabhängiger pauschaler ...