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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Grundstücken im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
(1) Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG betrifft nur solche dinglichen Nutzungsrechte, die auch von dem Begriff „Vermietung und Verpachtung” umfasst werden. (2) Die entgeltliche Bestellung eines unwiderruflich eingeräumten dinglichen Nutzungsrechts zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist keine „Vermietung oder Verpachtung” i. S. des § 4 Nr. 12 UStG (Bezug: § 4 und § 13 UStG; Art. 13 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 135 MwStSystRL; § 1090 BGB).
Nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist u. a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG sind die Umsätze aus der Bestellung, der Übertragung und der Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Der Begriff der Vermietung und Verpachtung richtet sich hier nicht nach den Vorschriften des BGB, sondern nach Art. 13 Teil B Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG bzw. seit dem nach...