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Kürzung des Jahresurlaubs bei in Sozialplan vereinbarter Kurzarbeit
Vereinbaren Unternehmen und Betriebsrat in einem Sozialplan Kurzarbeit, kann der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub entsprechend gekürzt werden. Unionsrecht stehe dem – so der EuGH – nicht entgegen. Das ArbG Passau hatte im Wege der Vorabentscheidung den EuGH gefragt, ob das Unionsrecht nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten (hier: Sozialplan) entgegensteht, wenn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung verringert wird. Im Streitfall hatten die Kläger, die von ihrem Arbeitgeber wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten gekündigt worden waren, deren Verträge aber aufgrund des vereinbarten Sozialplans förmlich („Kurzarbeit Null”, d. h. ohne Arbeitsleistung und ohne Lohn, aber mit Bezug v...