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Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung
(1) Trägt der Stpfl. Kosten zur Herstellung eines im Eigentum seines Ehegatten stehenden Gebäudes, das er zur Erzielung von betrieblichen Einkünften nutzt, sind seine Aufwendungen steuerlich zu aktivieren und nach den für Gebäude geltenden Regeln abzuschreiben. (2) Endet die Nutzung des Gebäudes zur Einkunftserzielung durch den Stpfl., ergibt sich daraus keine Auswirkung auf seinen Gewinn. Ein noch nicht abgeschriebener Restbetrag der Aufwendungen wird erfolgsneutral ausgebucht (Bezug: § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 EStG; § 20 UmwStG 1977).
(1) Zur Berechtigung zur Vornahme von AfA muss der Stpfl. nicht Eigentümer des Wirtschaftsguts sein, für das er Aufwendungen getätigt hat. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob er Aufwendungen im betrieblichen Interesse trägt. Das allen Einkunftsarten...BStBl 1997 II S. 718