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Einkommensteuer | Entgelt für Verzicht auf Wohnungsrecht als sofort abziehbare Werbungskosten
Nach den Grundsätzen der ständigen BFH-Rechtsprechung sind Zahlungen an den bisherigen Nutzungsberechtigten zur Ablösung seines Rechts als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn die Abstandszahlungen dem Abschluss eines neuen Nutzungsverhältnisses dienen. Die Grundstücksnutzung nach der Ablösung des Rechts begründet den wirtschaftlichen Zusammenhang der Ablöseaufwendungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Nach dem ist ein Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung deshalb auch dann anzunehmen, wenn der Eigentümer aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung mit dem Wohnungsberechtigten ein [i] infoCenter „Abstandszahlungen” NWB NAAAB-04764 Entgelt dafür zahlt, dass dieser sein Wohnungsrecht nicht (mehr) ausübt und es so erreicht, das Grundstück zu ve...