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Handlungsempfehlung des DStV zum VBG-Gefahrtarif
Der [i]www.dstv.de/interessenvertretung/beruf/beruf-aktuellDStV empfiehlt denjenigen Berufsangehörigen, die im Jahr 2010 dem Veranlagungsbescheid 2011 der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) sowie im vergangenen Jahr dem Beitragsbescheid 2011 fristgerecht widersprochen haben, auch in diesem Jahr gegen den laufenden Beitragsbescheid 2012 zur umfassenden Wahrung ihrer [i]Widerspruch einlegen!Rechte Widerspruch einzulegen. Laut Mitteilung des VBG an den DStV werden diese Widersprüche in die bereits ruhend gestellten Widerspruchsverfahren von Steuerberatern zum Gefahrtarif 2011 einbezogen. Eine gesonderte schriftliche Bestätigung der Einbeziehung des Widerspruchs werde insoweit nicht erfolgen, wenn sich dieser ausschließlich gegen die bereits seinerzeit fristgerecht angefochtene Veranlagung nach dem neuen Tarif richtet. Zum Zwecke des Nachweises des ordnungsgemäßen Zugangs rät der [i]Einlegung vorab per FaxDStV allerdings, den Widerspruch vorab zumindest auch per Fax einzulegen und den Sendebericht als Zugangsnachweis zu verwahren. Auf die Verpflichtung zur Zahlung des im aktuellen Bescheid ausgewiesenen Betrags habe dies allerdings keine Auswirkung, da die Einlegung eines Widerspruchs keine aufschiebend...