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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1295/11 EFG 2013 S. 932 Nr. 12

Gesetze: EStG § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz, EStG § 32d Abs. 6

Sparer-Pauschbetrag bei Günstiger-Prüfung

Leitsatz

Der Ausschluss des Abzugs der tatsächlichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auch im Rahmen der Günstiger-Prüfung ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 16
DStRE 2014 S. 716 Nr. 12
EFG 2013 S. 932 Nr. 12
StBW 2013 S. 437 Nr. 10
JAAAE-34826

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.04.2013 - 6 K 1295/11

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