Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz
einkommensteuerrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlagen können voneinander abweichen
Leitsatz
1. Die sog. 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, um die Bemessungsgrundlage
für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines Kfz nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG ermitteln.
2. Seit der Ersetzung des Begriffs der „Kosten” durch den Begriff der „Ausgaben” mit Änderung des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG
zum sind nicht mehr die ertragsteuerrechtlichen Abschreibungsvorschriften maßgeblich. Es ist nunmehr eine Verteilung
der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts (von mehr als 500,– EUR) auf den Zeitraum angeordnet, der dem
für das Wirtschaftsgut maßgeblichen Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG entspricht. Dies kann dazu führen, dass die einkommensteuerrechtlichen
und umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlagen voneinander abweichen.