Nichterklärung des auf das Konto einer zwischengeschalteten Agentur auf den Channel Island eingezahlten Honoraranteils
Einnahmensplitting
Leitsatz
Zahlt der Auftraggeber eines selbständigen IT-Ingenieurs dessen Honorar an eine Agentur, die das Honorar abzüglich von 6 %-igen
Vermittlungsgebühren und eines an den Steuerpflichtigen überwiesenen Betrages auf ihr Bankkonto auf den Channel Islands überträgt,
ist auch ohne schriftliche Treuhandvereinbarung von einem Treuhandkonto, über das der Steuerpflichtige i.S. von § 4 Abs. 3
i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 1 EStG verfügen kann, auszugehen, wenn das Konto eine individualisierende Kennung für den Steuerpflichtigen
besitzt, weder die Guthabensalden des Kontos bei der Agentur aktiviert noch die Zinseinkünfte als Erträge gebucht werden,
monatliche Kontoabrechnungen gegenüber dem Steuerpflichtigen erfolgen und regelmäßige Verfügungen über glatte Beträge stattfinden.
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