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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 4059/10 E EFG 2013 S. 520 Nr. 7

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1, EStG § 20 Abs. 4a Satz 1, EStG § 20 Abs. 4a Satz 2, EStG § 32d Abs. 1, EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, EStG § 43 Abs. 3 Satz 4, EStG § 52a Abs. 10 Satz 1, EStG 2002 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Abgeltungsteuer: Barabfindung beim Tausch bereits steuerentstrickter Altaktien – Steuerbarer Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG

Leitsatz

Werden vor Einführung der Abgeltungsteuer am erworbene Aktien, bei denen die einjährige Veräußerungsfrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. bereits abgelaufen war, unter zusätzlicher Zahlung einer Barabfindung gegen neue Anteile getauscht, stellt die Barabfindung mangels Steuerverstrickung der Altaktien keinen steuerbaren Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 39
DStRE 2013 S. 1359 Nr. 22
EFG 2013 S. 520 Nr. 7
EStB 2013 S. 230 Nr. 6
ErbStB 2013 S. 167 Nr. 6
NAAAE-34803

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 11.12.2012 - 10 K 4059/10 E

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